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BVerwG, 16.12.1971 - III B 106.71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Grundstück - Bekannter Einheitswert aus Danzig - Anwendung deutschen Bewertungsrechtes - Zulässigkeit eines Ersatzeinheitswertes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 07.05.1971 - V/1-E 16/69
- BVerwG, 16.12.1971 - III B 106.71
- BVerwG, 02.02.1972 - III B 106.71
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.03.1967 - III C 39.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - III B 106.71
Im übrigen käme dieser Gesichtspunkt allenfalls in Frage, wenn es sich um die Ermittlung des Verkehrswertes handele; für die Schadensfeststellung ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert auch dann verbindlich, wenn er unrichtig festgestellt worden ist (Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 39.64 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 33]). - BVerwG, 12.07.1963 - III C 34.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - III B 106.71
Es bedarf auch keiner grundsätzlichen Klärung, daß der zuletzt festgestellte Einheitswert Vorrang vor einem - günstigeren - Ersatzeinheitswert genieße; liegt ein bekannter Einheitswert vor, dann ist ein Ersatzeinheitswert nicht zulässig (Urteil vom 12. Juli 1963 - BVerwG III C 34.61 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 5]). - BVerwG, 08.07.1959 - IV C 246.58
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - III B 106.71
(Für unbebaute Grundstücke hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 8. Juli 1959 - BVerwG IV C 246.58 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 3] ausgeführt, daß das Rundschreiben sich auf diese nicht beziehe; über die Anwendung auf bebaute Grundstücke zu entscheiden, hatte der IV. Senat seinerzeit keine Veranlassung.).
- BVerwG, 12.10.1988 - 3 B 46.88
Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen - Wiederaufgreifen eines …
Abgesehen hiervon ist die Verbindlichkeit von Einheitswertfeststellungen durch die Finanzbehörde im Rahmen der Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen durch die Ausgleichsbehörde im Gesetz selbst eindeutig geregelt (§ 13 Abs. 4 FG; vgl. auch § 12 Abs. 1 FG); ferner ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß dies auch für unrichtig festgestellte Einheitswerte gilt (vgl. u.a. Beschluß vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 3 B 106.71 - in Buchholz 427.2 § 12 Nr. 45 = ZLA 72, 77). - BVerwG, 19.07.1972 - III B 16.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Es ist also unzulässig, die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache zu bejahen, weil möglicherweise bei Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache weitere tatsächliche Feststellungen getroffen werden, durch die grundsätzliche Rechtsfragen aufgeworfen werden (im Ergebnis ebenso Beschluß vom 16. Dezember 1971 - BVerwG III B 106.71 -).